Voraussetzung des Bautenzustandes für Abnahmemessungen und baubegleitende Messungen: Abnahmemessungen sollten lt. Norm im Nutzungszustand (bezugsfertig) erfolgen. Der Bauzustand sollte soweit fortgeschritten sein, dass die Luftdichtheit der Baukörperhülle gegeben ist.Rolladenkästen, Fenster, Verkleidung sollten in fertig eingebautem Zustand sein. Der Innenputz sollte angebracht sein. Schließen aller Fenster vor der Messung, alle Räume müssen zugänglich sein (Innentüren geöffnet) Sofern Lüftungsanlagen vorhanden sind, müssen diese bauseits verschlossen werden (am besten zentral im Gerät oder außerhalb). Sanitäröffnungen (durch nicht montierte Waschbecken, Belüftung der Abflussrohre o. ä.) müssen verschlossen  sein. Temporäre Abdichtungen größer als 200 cm² müssen bauseits verschlossen sein, auch kleinere Abdichtungen sollten nicht mehr als 5 unverschlossen sein, sonst muss der Klebeaufwand gesondert berechnet werden. Nicht abgeklebt werden Briefkastenschlitze und Kaminlüftungen. Siphons von Abwasserrohren mit Wasser füllen oder abkleben. Die Luftdichtungsschicht aus Folie oder Pappe in Dach oder Wand muss mit einer Lattung versehen sein (sonst Beschädigungsgefahr bei Unterdruck !) Alle zu prüfenden Bereiche müssen frei zugänglich sein, Leitern oder Gerüste müssen bauseits zur Verfügung stehen. Verschiedene Bauabschnitte, die gesondert gemessen werden sollen, müssen räumlich getrennt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Überströmungen durch Installationsschächte vermieden werden müssen, da sonst kein Unterdruck aufgebaut werden kann. Am Tag der Messung darf kein Kaminofen befeuert sein, der Aschekasten sollte geleert sein, Pelletofen  ausschalten. Bei Lackspanndecken, bitte Rücksprache halten. Fensterfalzlüfter müssen bauseits abgeklebt sein. Für die korrekte Vorbereitung der Messung benötigen wir von Ihnen dringend folgende Angaben: - Größe des beheizten Luftvolumens Vi oder Ve (in m³)    (Es erfolgt keine Volumenberechnung seitens derMesswerk3) - Größe der Nettogrundfläche - Name und Adresse Baustelle - Handynummer des Verantwortlichen vor Ort - Auftraggeber Name und Adresse - Art der Heizanlage - Angaben über Lüftungsanlagen - Bitte dringend die Größe der Türöffnung (ein oder zweiflüglig) angeben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Die Messvoraussetzungen Impressum Datenschutzerklärung Willkommen bei Blower-Door-Messungen aus Landau